Leider ist auch bei uns die Anzahl der verfügbaren Betreuungsplätze begrenzt. Daher werden in der KiTa Sterley die Betreuungsplätze gemäß § 11 (2) der Kindertagesstättensatzung des Schulverbandes Sterley vom 23.06.2020 in Verbindung mit § 18 (5) des KiTaG Schleswig-Holstein nach folgenden Aufnahmekriterien vergeben:

  1. Kinder aus der Wohngemeinde Sterley und aus den übrigen Wohngemeinden der insgesamt 8 Verbandsgemeinde
    1.1 Alter des Kindes  
    1.2 Geschwisterkinder in der KiTa Sterley  
    1.3 Kinder von Alleinerziehenden und Berufstätigen
    1.4 Kinder von sozial benachteiligten Familien  
     
  2. Kinder von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der KiTa Sterley
     
  3. Auswärtige Kinder
    3.1 Alter des Kindes
    3.2 Geschwisterkinder in der KiTa Sterley
    3.3 Kinder von Alleinerziehenden und Berufstätigen
    3.4 Kinder von sozial benachteiligten Familien
     

Innerhalb der Rangfolge der Punkte 1–3 werden die Plätze in der Reihenfolge des Datums der Anmeldung auf der Warteliste vergeben.

Sollten Sie bei uns keinen Platz bekommen, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Kindertagesbetreuung des Kreises Herzogtum Lauenburg. Dieser ist unter anderem für die Beratung und Vermittlung von Betreuungsplätzen zuständig und unterstützt die Familien in allen Fragen der Kindertagesbetreuung.