Aufnahmekriterien

Leider ist auch bei uns die Anzahl der verfügbaren Betreuungsplätze begrenzt. Daher werden in der KiTa Sterley die Betreuungsplätze gemäß unserer Kindertagesstättensatzung in Verbindung mit § 18 (5) des KiTaG Schleswig-Holstein nach folgenden Aufnahmekriterien vergeben:

  1. Kinder aus der Wohngemeinde Sterley und aus den übrigen Wohngemeinden der insgesamt 8 Verbandsgemeinden:
    1.1 Alter des Kindes
    1.2 Geschwisterkinder in der KiTa Sterley
    1.3 Kinder von Alleinerziehenden und Berufstätigen
    1.4 Kinder von sozial benachteiligten Familien

  2. Kinder von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der KiTa Sterley

  3. Auswärtige Kinder:
    3.1 Alter des Kindes
    3.2 Geschwisterkinder in der KiTa Sterley
    3.3 Kinder von Alleinerziehenden und Berufstätigen
    3.4 Kinder von sozial benachteiligten Familien

Innerhalb der Rangfolge der Punkte 1–3 werden die Plätze in der Reihenfolge des Datums der Anmeldung auf der Warteliste vergeben.

Nach der unverbindlichen Anmeldung des Kindes bei uns in der KiTa Sterley über das KiTaPortal, befindet sich das Kind bei uns auf der internen Warteliste. Das angemeldete Kind bleibt so lange auf der Warteliste bis es einen Platz in einer Kindertagesbetreuung bekommen hat oder die Anmeldung zurückgenommen wird. Eine erneute Anmeldung zu späteren Zeitpunkten ist somit nicht notwendig.
Sobald ein passender Betreungsplatz entsprechend der Wünsche und unseren Aufnahmekriterien frei wird, melden wir uns.

Sollten Sie bei uns keinen Platz bekommen, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Kindertagesbetreuung des Kreises Herzogtum Lauenburg. Dieser ist unter anderem für die Beratung und Vermittlung von Betreuungsplätzen zuständig und unterstützt die Familien in allen Fragen der Kindertagesbetreuung.