Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine Ermäßigung oder Befreiung vom Mittagessenbeitrag (und Ausflugskosten) möglich. Dies wird als Leistung zur Bildung und Teilhabe (kurz: BuT) bezeichnet.
Informationen und die Anträge hierzu erhalten Sie hier, bei uns in der KiTa und bei den zuständigen Ämtern (Jobcenter, örtliches Sozialamt).

Antrag BuT bei ALG II, AsylbL, Sozialhilfe

Antrag BuT bei Wohngeld oder Kinderzuschlag