In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen treffen viele Menschen aufeinander. Daher können sich Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.
Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz einige Regelungen, um die Gesundheit aller betreuten Kinder sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der KiTa zu schützen. Dazu gehören unter anderem zeitweise gesetzliche Besuchsverbote bei bestimmten Erkrankungen und die Pflicht, das Gesundheitsamt über diese Krankheit zu informieren, damit gegebenfalls weitere Schritte in der Gemeinschaftseinrichtung eingeleitet werden können, um eine Verbreitung der Krankheit einzudämmen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg unter 04541 888-380 oder Gesundheitsdienste@kreis-rz.de, bei uns in der Kita Sterley und in folgendem Merkblatt des Gesundheitsamt.
Belehrung zum Infektionsschutz in der KiTa Sterley